Stillegung von Heizkesseln
Am 16.10.2013 hat die Bundesregierung die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet. Die Änderungen betreffen auch veraltete Heizungsanlagen. Öl und Gasheizkessel, die vor dem 01.01.1985 eingebaut wurden, müssen bis zum Jahr 2015 ausgetauscht werden. Bislang galt die Austauschpflicht für Eigentümer von Öl- und Gas-Heizungsanlagen, die vor dem 01.10.1978 eingebaut wurden. Jetzt sind auch Anlagen betroffen, die im Jahr 2015 30 Jahre alt sind und in den Folgejahren 30 Jahre alt werden und Standardheizkessel sind. Allerdings gibt es weiterhin in der Neuregelung mehrere Ausnahmen: Nicht betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel. Auch Hauseigentümer, die seit Februar 2002 in Häusern mit 30 Jahre alten Heizungen wohnen, sind von der neuen Austauschpflicht ihrer Anlagen ausgenommen.