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2015 ÖkoDesign-Richtlinie

Die Ökodesign-Richtlinie bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Aufgrund der neuen Umsetzungsmaßnahme dürfen fossil betriebene Heizkessel und Wärmepumpen bis 400 kW Leistung sowie Blockheizkraftwerke bis 50 kW elektrische Leistung und Warmwasser- und Pufferspeicher bis 2000 Liter Volumen vom 26. September 2015 an in Europa nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn Anforderungen an Effizienz, Schallpegel und Wärmeschutz eingehalten werden. Die Mindest-Effizienzanforderungen entsprechen dann dem Niveau eines Brennwertkessels und bedeuten praktisch das Ende für Gas- und Öl-Niedertemperaturkessel. Einzige Ausnahme ist der Austausch von Wärmeerzeugern ohne Gebläse, zum Beispiel Umlaufwasserheizer ohne Gebläse als Kombi-Heizgerät im Bereich Mehrfamilienhäuser mit maximal 30 kW Leistung bei einer Mehrfachbelegung.