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Gashausschau TRGI

Ab Gas-Hauptabsperreinrichtung liegt die Verantwortung für die Gasleitungen in den Händen der Eigentümer und Mieter. Mit der Änderung der "Technischen Regeln für  Gasinstallationen" wurde diese Überprüfung für den Hausbesitzer zur jährlichen Pflicht. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und durch den Abschluß eines Gasliefervertrages beim Versorger ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitungen verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten. Im Schadensfall muß vor Gericht dokumentiert werden, daß sachgerechte Überprüfungen der Gasleitungen stattgefunden haben.  Nur so können sich Hauseigentümer vor Schadensersatzansprüchen schützen.

[DVGW-TRGI 2008 Nr.13.3.1.3, Niederdruckanschlußverordnung NDAV §13]

Neben der optischen Überprüfung kommt bei uns ein Gasspürgerät zum Einsatz und es wird ein rechtsgültiges Protokoll ausgestellt. Die Überprüfung ist für jede freiliegende Gasleitung mit eigenem Gaszähler separat durchzuführen.