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Meßpflicht Holz-Heizkessel

Mit Änderung der 1.BImSchV im Jahre 2010 fallen viele alte Holz-Heizkessel, aber auch Pellet-Heizkessel unter 15kW, ab 2013 in die Meßpflicht. Nicht nur, daß der Holz-Heizkessel vom Betreiber vor Beginn der Messung in den richtigen Betriebszustand zu bringen ist, die Feststoff-Messung ist im Gegensatz zur Messung an Gas- und Öl-Heizkesseln sehr aufwendig und kostet dementsprechend. Sollte es sich um einen Holz-Heizkessel als einzige Heizquelle handeln und keine weiteren Öfen am selben Schornstein angeschlossen sein, kann dieser Schornstein aber von der 3-maligen Kehrpflicht auf eine 2-malige Kehrpflicht pro Jahr heruntergestuft werden. Dadurch werden die Kosten der Messung, welche nur alle 2 Jahre stattfindet, zum Teil wieder verringert. Desweiteren gibt es bei Holz-Heizkesseln, welche nur als Zusatz-Heizkessel für den Notfall genutzt werden, unter besonderen Umständen die Möglichkeit diese als nur betriebsbereit stillzulegen und damit bis zur tatsächlichen Nutzung von der Messung auszunehmen.